Lärm und Erschütterungen

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 Erschütterungen (2)

Lärmhygiene

Geräusche umgeben uns immer und überall. Manche Geräusche hören wir, manche nicht, einige empfinden wir als schön, andere haben negative Auswirkungen auf uns. Diese Letzten nennt man Lärm.
Lärm wird von jedem von uns sehr unterschiedlich wahrgenommen. Die Dauer und Lautstärke eines Geräusches sind wichtige Faktoren für seine Wahrnehmung. Die Art des Geräusches und die Situation in der wir es hören, unsere individuelle Prägung, unsere Einstellung zu dem Geräusch und seinem Erzeuger sowie die jeweilige Gefühlslage haben großen Anteil an seiner Empfindung. So kann dasselbe Geräusch von verschiedenen Hörern sehr unterschiedlich beurteilt werden, was auch zu einer sehr unterschiedlichen Belastung führen kann.

Physikalische Einflussfaktoren

Arbeitsschutz in Gänze ist auf die Erlangung und Erhaltung von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit gerichtet und kann Leistungsfähigkeit und Wohlbefinden der Beschäftigten fördern. Ziel ist es u. a. Arbeitsbelastungen und deren Auswirkungen auf die Beschäftigten zu optimieren. Gegenstand dieses Optimierungsprozesses sind - neben Fragen der Gestaltung der Arbeitsorganisation, der Arbeitsabläufe, der Arbeitsplätze und der Arbeitsmittel - nicht zuletzt die Belange der Gestaltung der Arbeitsumgebungsfaktoren. Die Arbeitsumgebungsfaktoren wiederum können chemischer, biologischer und/oder physikalischer Natur sein.

 Fluglärm (6)

Heringsdorf

Für den Flughafen Heringsdorf liegen die Lärmschutzbereiche auf dem Flugplatzgelände. Eine Rechtsverordnung ist daher für diesen Platz nicht erforderlich.

Es wird auf die Berechnungen und Darstellungen des LUNG MV im Rahmen der Ermittlung der Siedlungsbeschränkungsbereiche verwiesen.

LAI- Flughafen-Fluglärm-Hinweise (Stand 2011)

Die LAI empfiehlt den Ländern, bei lärmfachlichen Stellungnahmen der Immissionsschutzbehörden zur Siedlungsentwicklung in der Umgebung von Flughäfen sowie militärischen Flugplätzen die Hinweise zur Ermittlung von Planungszonen zur Siedlungsentwicklung an Flugplätzen im Geltungsbereich des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (Flughafen-Fluglärm-Hinweise) zu verwenden.

LAI- Landeplatz-Fluglärmleitlinie (Stand 2008)

Die Länderarbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) empfiehlt den Ländern, bei der Ermittlung der vorhandenen und zu erwartenden Fluglärmbelastungen im Zusammenhang mit raumordnerischen und städtebaulichen Planungen und Vorhaben im Umfeld von Landeplätzen, die nicht dem Fluglärmgesetz unterliegen, die "Landeplatz-Fluglärmleitlinie" zu verwenden.

Das LUNG M-V hat Untersuchungen der Lärmsituation im Umfeld von kleineren Flugplätzen/Landeplätzen vorgenommen und in einer Broschüre zusammengefasst.

Lübeck Blankensee

Am 30. Januar 2013 ist die Landesverordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Lübeck-Blankensee (Fluglärmschutzbereichslandesverordnung Lübeck-Blankensee - FluLSLVO EDHL/BLC M-V) im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern verkündet worden. Entsprechend § 1 (2) dieser Verordnung wurde dem Amt Schönberger Land ein kompletter Kartensatz in den Maßstäben 1:50.000 sowie 1:5.000 übergeben.

Die Unterlagen sind dort für jedermanns Einsicht hinterlegt.

Neubrandenburg-Trollenhagen

Mit der Einstellung des militärischen Flugbetriebes durch die Bundeswehr zum 31. März 2014 ist die Rechtgrundlage für die "Landesverordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereiches für den militärischen Flugplatz Neubrandenburg-Trollenhagen" vom 12. August 2011 entfallen und wurde am 1. Juni 2015 aufgehoben.

Rostock-Laage

Auf Basis des DES 07/12 wurde eine Übersichtskarte des Lärmschutzbereiches für den Flugplatz erstellt. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung fand dazu am 05. März 2013 eine Informationsveranstaltung der beteiligten Behörden statt.

Lärmschutzbereiche und Schutzzonen entsprechend der Landesverordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Rostock-Laage (Fluglärmschutzbereichslandesverordnung Rostock-Laage – FluLSLVO ETNL M-V) vom 26. Mai 2014:

Die nach den LAI- Flughafen-Fluglärm-Hinweisen  berechnete Planungszone Siedlungsentwicklung  mit weiteren Erläuterungen finden Sie hier.

 Lärmschutz (6)

Anlagenbezogener Lärmschutz

Die nachfolgenden Hinweise sind durch die zuständigen Immissionsschutzbehörden in Mecklenburg-Vorpommern als Erkenntnisquelle und Entscheidungshilfe zu verwenden.

Musikalische Freiluftveranstaltungen

Untersuchungen zur Prognose der Lärmimmissionen großer musikalischer Freiluftveranstaltungen und zu Maßnahmen zur Minderung der von ihnen ausgehenden Lärmbelästigungen.

Planungsregion Mecklenburgische Seenplatte

Lärmkartierung 3. Stufe (Stand 30.06.2017)

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Planungsregion Mittleres Mecklenburg / Ballungsraum Rostock

Lärmkartierung 3. Stufe (Stand 30.06.2017)

Ballungsraum Rostock

Planungsregion Vorpommern

Lärmkartierung 3. Stufe (Stand 30.06.2017)

Landkreis Vorpommern-Rügen

Planungsregion Westmecklenburg

 

Landeshauptstadt Schwerin

Landkreis Nordwestmecklenburg

 

 Fachrecht (3)

Gebietsbezogener Lärmschutz - EU-Umgebungslärmrichtlinie

Im Juli 2002 ist die Europäische Richtlinie 2002/49/EG über die „Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ (EG-Umgebungslärmrichtlinie) in Kraft getreten und im Juni 2005 in deutsches Recht umgesetzt worden.

Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm - Ausweisung von Lärmschutzbereichen

Nach dem novellierten Fluglärmgesetz vom Oktober 2007 müssen für militärische und zivile Flugplätze bestimmter Größenordnung durch Rechtsverordnung Lärmschutzbereiche durch die jeweilige Landesregierung festgesetzt werden. Diese werden auf Basis der aktuellen Flugbetriebsdaten und einer hieraus abgeleiteten Prognose der Verkehrsentwicklung der nächsten 10 Jahre, die in einem vorgegebenen Datenerfassungssystem (DES) abzubilden sind, berechnet.

Siedlungsbeschränkungsbereiche an Flughäfen, militärischen Flugplätzen und Landeplätzen

Flughäfen und militärischen Flugplätze, die dem Fluglärmgesetz unterliegen

Die LAI empfiehlt den Ländern, bei lärmfachlichen Stellungnahmen der Immissionsschutzbehörden zur Siedlungsentwicklung in der Umgebung von Flughäfen sowie militärischen Flugplätzen die Hinweise zur Ermittlung von Planungszonen zur Siedlungsentwicklung an Flugplätzen im Geltungsbereich des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (Flughafen-Fluglärm-Hinweise) zu verwenden.



Landeplätze, die nicht dem Fluglärmgesetz unterliegen