Errichtung einer Anlage zur Herstellung von Bioziden am Standort Schwerin, Bekanntmachung der Zulassung des vorzeitigen Beginns
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmeck-lenburg nach § 21a Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) sowie § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) vom 02.10.2023
Die Vink Chemicals Produktionsgesellschaft mbH erhielt mit Datum vom 15.09.2023 die Zulassung des vorzeitigen Beginns für oben genanntes Vorhaben (Gez.: 27/23). Die Anlage wird in Schwerin Industriegebiet Göhrener Tannen errichtet.
Der verfügende Teil des Bescheids hat folgenden Wortlaut:
- Der im Rahmen des Genehmigungsverfahrens gemäß § 4 BImSchG beantragte vorzeitige Beginn für die Errichtung der Anlage zur Herstellung von Bioziden wird wie folgt zugelassen:
- Errichtung der Gebäude 112, 120, 122, 130, 140, 310, 320, 330, 410, 412, 414, 420, 428, 430, 432 und 434 inklusive jener, die keine Gebäude sind, sowie der technischen Anlagen, der Erschließungsanlagen und innerbetrieblichen Verkehrswege
Das Lagern von Gefahrstoffen, die im späteren Betrieb eingesetzt werden, und das Befüllen von Anlagen mit diesen Gefahrstoffen sowie die Inbetriebnahme von Anlagenteilen sind ausgeschlossen.
- Die unter C. aufgeführten Nebenbestimmungen sind Bestandteil dieses Tenors.
- Die sofortige Vollziehung wird angeordnet.
- Die Anlagenbetreiberin ist verpflichtet, alle bis zur Erteilung der Genehmigung durch die Errichtung der Anlage verursachten Schäden zu ersetzen und, falls das Vorhaben nicht genehmigt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen.
Die Genehmigung wurde mit Nebenbestimmungen verbunden.
Eine Ausfertigung des Bescheides einschließlich seiner Begründung wird gemäß § 10 Abs. 8 Satz 3 BImSchG nach der Bekanntmachung für zwei Wochen zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslegung erfolgt vom 04.10.2023 bis einschließlich 18.10.2023 zu den angegebenen Zeiten im
Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft
Montag bis Donnerstag: 7:30 - 15:30 Uhr
Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr.
Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66512) die Einsichtnahme möglich.
Darüber hinaus erfolgt die Auslegung online auf der Homepage des StALU WM
http://www.stalu-mv.de/wm/Service/Presse_Bekanntmachungen/
Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten als bekanntgemacht und zugestellt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, einzulegen.
Anlagen
Bescheid Zulassung des vorzeitigen Beginns
Zeichnung