Errichtung und Betrieb von sechs Windkraftanlagen Typ Nordex N149/5.X TCS164 im Windpark Wussentin

Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Nr.B 480  | 25.09.2023  | StALU VP  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern als der zuständigen Genehmigungsbehörde stellte mit Antrag vom 10.07.2019, sowie mit Änderungsantrag vom 27.07.2022 in der mit Eingang vom 22.03.2023 ergänzten Fassung, die Fa. Wussentiner Wind GmbH & Co.KG mit Sitz in 24357 Fleckeby, Gut Möhlhorst einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von sechs  Windenergieanlagen des Typs Nordex N 149/5.X TCS164 mit einer Nennleistung von 5,7 MW und einer Gesamtbauhöhe von 238,60 m gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), neugefasst durch Bekanntmachung vom 17.  Mai  2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), in der zurzeit gültigen Fassung.

Das Vorhaben wurde am 19.06.2023 im Amtlichen Anzeiger Nr. 25 AmtsBl. M-V/AAz. 2023 S. 278) und auf der Internetseite des StALU Vorpommern öffentlich bekannt gemacht. Nach Ablauf der Einwendungsfrist am 25.08.2023 gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern gemäß § 10 Abs. 6 BImSchG i. V. m. § 12 Absatz 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), in der zurzeit gültigen Fassung, bekannt:

Der mit der o. g. öffentlichen Bekanntmachung vom 19.06.2023 anberaumte Erörterungstermin

für den 01. November 2023

wird gemäß § 17 der 9. BImSchV verlegt.

Der Termin für die Durchführung einer Online-Konsultation gem. § 5 PlanSiG wird schnellstmöglich bekannt gegeben. Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.