Wesentliche Änderung einer Anlage zum Brennen keramischer Erzeugnisse am Standort 19258 Boizenburg/Elbe Absage Erörterungstermin

Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 7. August 2023

Nr.B 73/23  | 07.08.2023  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Die Boizenburg Fliesen GmbH plant die wesentliche Änderung der am Standort 19258 Boizenburg/Elbe, Bahnhofstraße 13, Gemarkung Boizenburg, Flur 36, Flurstücke 94, 87, 86/11, 104, 105, 106, 107, 112 und 113 betriebenen Anlage zum Brennen keramischer Erzeugnisse. Die Änderungen bestehen im Wesentlichen aus der Modernisierung von Komponenten und dem Austausch der Rauchgasreinigungsanlage verbunden mit einer Erhöhung der Produktionskapazität von 190 auf 315 Tonnen keramischer Erzeugnisse pro Tag.

 

Die wesentliche Änderung der Anlage soll voraussichtlich im Dezember 2023 in Betrieb genommen werden.

 

Nach Auslegung des Antrags und Ablauf der Einwendungsfrist für das Genehmigungsverfahren „Wesentliche Änderung einer Anlage zum Brennen keramischer Erzeugnisse am Standort 19258 Boizenburg/Elbe“ am 17. Juli 2023 gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg bekannt:

Der in der amtlichen Bekanntmachung vom 8. Mai 2023 anberaumte Erörterungstermin wird abgesagt. Es sind keine Einwendungen gegen das Vorhaben eingegangen. Dementsprechend wird für das Vorhaben gem. § 16 (1) Nr. 1 der 9. BImSchV kein Erörterungstermin durchgeführt.

Diese Entscheidung ist gem. § 44a Verwaltungsgerichtsordnung nicht isoliert anfechtbar. Sie stellt keine Absichtserklärung der Genehmigungsbehörde über den Ausgang des Genehmigungsverfahrens im Sinne von § 38 Landesverwaltungsverfahrensgesetz M-V (VwVfg M-V) dar.

Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.