Störfallrelevante Änderung einer Anlage zur Lagerung brennbarer Flüssigkeiten der Grosstanklager Ölhafen Rostock GmbH im Rostocker Überseehafen

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg nach § 23a Bundes-Immissionsschutzgesetzt

Nr.AA-Nr.: 55/2021  | 27.12.2021  | StALU MM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg

Die Grosstanklager Ölhafen Rostock GmbH (GÖR), Oewerwischenweg 1, 18146 Rostock, beabsichtigt die störfallrelevante Änderung einer Anlage zur Lagerung brennbarer Flüssigkeiten im ÜSH Rostock. Gemäß § 23a BlmSchG wurde die geplante Änderung dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg angezeigt.

Gegenstand der störfallrelevanten Änderung ist die Errichtung und der Betrieb eines Flüssiggaslagerbehältern zur Umstellung der Heizungsanlagen eines Gebäudes im Betriebsteil GTL von Heizöl leicht auf Flüssiggas.

Die nach § 23a BlmSchG erfolgte Prüfung durch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg hat ergeben, dass durch die störfallrelevante Änderung der Anlage der angemessene Sicherheitsabstand zu benachbarten Schutzobjekten nicht unterschritten wird und auch keine erhebliche Gefahrenerhöhung ausgelöst wird.

Eine Verpflichtung zur Durchführung eines Genehmigungsverfahrens nach § 23b BlmSchG besteht somit nicht.