Errichtung und Betrieb einer Klärschlammtrocknungs- und -Klärschlammverbrennungsanlage in Stavenhagen Ausfall Erörterungstermin zu den wasserrechtlichen Antragsunterlagen
Amtliche Bekanntmachung gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung zur Regelung des Verfahrens bei Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen (Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung - IZÜV) i. V. m. § 10 Abs. 3 und 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und den §§ 8, 9 und 10 der 9. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV)
Die EEW Energy from Waste Stavenhagen GmbH & Co. KG, Schultetusstraße 43b, 17153 Stavenhagen stellte mit Schreiben vom 27.08.2020 beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte als zuständiger Behörde gemäß § 124a Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG M-V) einen Antrag gemäß §§ 8, 9 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser vom Anlagengelände der geplanten Klärschlammtrocknungs- und -verbrennungsanlage in Stavenhagen, Schultetusstraße 43b, Gemarkung Stavenhagen, Flur 5, Flurstücke 91/22, 272/1 und 273.
Nach Auslegung des Antrags und Ablauf der Einwendungsfrist für das Genehmigungsverfahren am 10.03.2021 gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte bekannt:
Der mit der öffentlichen Bekanntmachung vom 28.12.2020 für das o. g. Genehmigungsverfahren anberaumte Erörterungstermin am 27. April 2021 fällt aus.
Es wurden keine erörterungsfähigen oder erörterungsbedürftigen Einwendungen zum Vorhaben mit Ablauf der Frist erhoben.
Diese Entscheidung ist gem. § 44a Verwaltungsgerichtsordnung nicht isoliert anfechtbar. Sie stellt keine Absichtserklärung der Genehmigungsbehörde über den Ausgang des Genehmigungsverfahrens im Sinne von § 38 Landesverwaltungsverfahrensgetz M-V (VwVfg M-V) dar.
Über den Ausgang des Genehmigungsverfahrens wird nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entschieden.
Neubrandenburg, den 29.03.2021