Errichtung und Betrieb von 8 Windkraftanlagen (WKA) am Standort Klein Dammerow (WKA Klein Dammerow I) Absage Erörterungstermin

Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 18. September 2023

Nr.B 84/23  | 18.09.2023  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Die UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & CO. KG (Leibnizplatz 1, 18055 Rostock) plant die Errichtung und den Betrieb von sechs Windkraftanlagen am Standort 19395 Klein Dammerow, Gemarkung Vietlübbe, Flur 7, Flurstücke 145, 153 und 159; Gemarkung Klein Dammerow, Flur 2, Flurstücke 9, 10, 24, 57 und 58. Geplant sind 6 WKA vom Typ Vestas V162 mit einer Leistung von je 5,6 MW und einer Gesamthöhe von 247 m zzgl. einer Fundamenterhöhung von 3 m.

 

Nach Auslegung des geänderten Schallgutachten und Ablauf der Einwendungsfrist für das Genehmigungsverfahren „WKA Klein Dammerow I“ am 28. August 2023 gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg bekannt:

Die vorliegenden Einwendungen bedürfen nach Einschätzung der Behörde keiner Erörterung. Dementsprechend wird für das Vorhaben gem. § 16 (1) der 9. BImSchV kein Erörterungstermin durchgeführt.

Die Entscheidung ergeht aus dem der Behörde zugestandenen Ermessen nach § 10 Abs. 6 BImSchG i.V.m. § 16 Abs. 1 Nr. 4 der 9. BImSchV und beruht im Wesentlichen auf der Tatsache, dass die einzig eingegangene Einwendung insbesondere aus fachlicher Sicht hinreichend begründet und konkret ist und keiner weiteren Erläuterung bedarf.

Diese Entscheidung ist gem. § 44a Verwaltungsgerichtsordnung nicht isoliert anfechtbar. Sie stellt keine Absichtserklärung der Genehmigungsbehörde über den Ausgang des Genehmigungsverfahrens im Sinne von § 38 Landesverwaltungsverfahrensgesetz M-V (VwVfg M-V) dar.

Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und unter Einbeziehung der eingegangenen Einwendung entscheiden.