Wesentliche Änderung der Biogas- und Rinderanlage Neuensund

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 8a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Nr.AB 18/20  | 15.07.2020  | StALU MS  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Gemäß § 10 Abs. 8, 8a des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) i. V. m. § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte hiermit bekannt:

Mit den Bescheiden ÄG 018-1/19 vom 27.08.2019 und ÄG 018-2/19 vom 10.06.2020 wurden der Milchhof Neuensund GmbH gemäß § 8 Abs. 1 BImSchG i. V. m. § 16 BImSchG zwei Teilgenehmigungen erteilt, deren verfügende Teile folgenden Wortlaut haben:

ÄG 018-1/19 vom 27.08.2019:

Der Milchhof Neuensund GmbH, Neuensund 37a, 17335 Strasburg, wird auf Antrag vom 08.12.2017 gemäß § 8 (1) BImSchG i. V. m. dem Antrag vom 14.12.2017 (Posteingang 19.12.2017) auf Änderung einer Milchvieh- und Biogasanlage nach § 16 BImSchG i. V. m. den Nummern 7.1.5 V, 8.6.3.2 V, 1.2.2.2 V, 9.1.1.2 V, 9.36 V des Anhanges 1 der 4. BImSchV nachstehende Teilgenehmigung erteilt.

Die wesentliche Änderung der vorhandenen Milchviehanlage einschließlich Nebenanlagen der Milchhof Neuensund GmbH am Standort 17335 Strasburg OT Neuensund, Gemarkung Neuensund, Flur 1, Flurstücke 66-70, 71/1, 71/2, 72/1, 72/3, 73/1, 73/3, 74, 75, 76/2, 79/2, 80/1, 80/2, 81/1, 81/2, 82/1, 82/2, 83/1 und 83/2, Landkreis Vorpommern-Greifswald (LK V-G), wird im nachfolgenden Umfang genehmigt.

Diese Teilgenehmigung umfasst folgende Maßnahmen:

     - Neubau eines Milchviehstalles mit 676 Tierplätzen (BE 1.16),

     - Neubau eines Jungrinderstalles mit 818 Tierplätzen (BE 1.17),

     - Neubau von Verbindergängen/-bauten (überdacht/ nicht überdacht) zwischen den

     geplanten Stallgebäuden bzw. zu den vorhandenen Gebäuden (BE 1.16a/1.17a),

Die Anlage verfügt nach Umsetzung der Maßnahmen über eine Kapazität von 2.599 Tierplätzen für Rinder (>6 Monate) und 180 Kälberplätzen.

ÄG 018-2/19 vom 10.06.2020:

Der Milchhof Neuensund GmbH, Neuensund 37a, 17335 Strasburg, wird auf Antrag vom 14.12.2017 (Posteingang 19.12.2017), zuletzt ergänzt am 29.04.2020, gemäß § 8 (1) (BImSchG) auf Änderung einer Milchvieh- und Biogasanlage nach § 16 BImSchG i. V. m. den Nummern 7.1.5 (V), 8.6.3.1 (G, E), 1.2.2.2 (V), 9.1.1.2 (V), 9.36 (V) des Anhanges 1 der 4. BImSchV nachstehende Teilgenehmigung erteilt.

Diese Teilgenehmigung umfasst die wesentliche Änderung von Anlagenbestandteilen der vorhandenen Milchviehanlage einschließlich Nebenanlagen der Milchhof Neuensund GmbH am Standort 17335 Strasburg OT Neuensund, Gemarkung Neuensund, Flur 1, Flurstücke 66-70, 71/1, 71/2, 72/1, 72/3, 73/1, 73/3, 74, 75, 76/2,79/2, 80/1, 80/2, 81/1, 81/2, 82/1, 82/2, 83/1 und 83/2, Landkreis Vorpommern-Greifswald.

Diese Teil-Änderungsgenehmigung beinhaltet im Einzelnen:  (Betriebseinheit = BE):

  • den Abbruch eines Kälberstalls [BE 1.15],
  • die Umnutzung eines Jungrinderstalles [BE 1.6] zu einer Lagerhalle [BE 6.3],
  • den Abbruch einer Fahrsiloanlage sowie die Errichtung und den Betrieb einer neuen Fahrsiloanlage [BE 5.2],
  • die Errichtung und den Betrieb von zwei weiteren gasdicht abgedeckten Gärrestbehältern [BE 4.7 und BE 4.8] mit jeweils einem Tragluftdach sowie einer Entnahmeplatte,
  • die Errichtung und den Betrieb einer Separationsfläche [BE 4.9] für drei Separatoren,
  • die Errichtung und den Betrieb einer Vorgrube [BE 4.10] für Gülle am geplanten Jungrinderstall,
  • die Errichtung und den Betrieb eines weiteren BHKW (BHKW 2) [BE 10.6] im Container (Gas-Otto-Motor, Typ BGA252/530, 530 kWel, 1.329 kWFWL) inklusive Peripherie,
  • die Erhöhung der Inputmenge in die Biogasanlage,
  • die Befestigung von Hofflächen
  • den Betrieb eines Milchviehstalles mit 676 Tierplätzen [BE 1.16]
  • den Betrieb eines Jungrinderstalles mit 818 Tierplätzen [BE 1.17]
  • den Betrieb von Verbindergängen/-bauten (überdacht/ nicht überdacht) zwischen den geplanten Stallgebäuden bzw. zu den vorhandenen Gebäuden [BE 1.16a/1.17a]

Die Errichtung der BE 1.16, 1.17 und 1.16a/1.17a wurde mit dem Bescheid ÄG 018-1/19 vom 27.08.2019 genehmigt. 

Die Anlage verfügt nach der Änderung über eine Kapazität von 2.599 Tierplätzen für Rinder (>6 Monate) und 180 Kälberplätzen. Zukünftig wird die Gärrestlagerkapazität am Anlagenstandort ca. 32.000 m³ und die Größe des Gaslagers der Gesamtanlage ca. 10,5 t (nach 4. BImSchV) betragen.

Diese Änderungsgenehmigung beinhaltet außerdem die Zulassung des flexiblen Betriebs der zukünftig am Standort vorhandenen zwei BHKW. Die Biogasanlage dient nach der Änderung der Erzeugung von maximal 2,3 Mio. Nm³/a Rohbiogas bei einer geänderten Gasspeichermenge von dann ca. 32,4 t (nach der 12. BImSchV) in der geänderten Anlage. Damit ist die Biogasanlage zukünftig als Betriebsbereich der unteren Klasse gemäß § 2 Abs. 1 der 12. BImSchV eingestuft.

Nach der Änderung besteht die Milchvieh- und Biogasanlage Neuensund aus folgenden Anlagenteilen:

BE 1 Rinderställe  

BE 1.1   Reproduktionsstall mit 40 Tierplätzen für Rinder

BE 1.2   Milchviehstall mit 526 Tierplätzen (östliche Dachseite mit Photovoltaik-Anlage)

BE 1.2a/b   Verbindergang (überdacht/nicht überdacht)

BE 1.3   Milchviehstall mit 30 Tierplätzen

BE 1.4   Rinderstall mit 100 Tierplätzen für Rinder und 31 Tierplätzen für Jungrinder

BE 1.5   Rinderstall mit 38 Tierplätzen für Rinder und 90 Tierplätzen für Jungrinder

BE 1.7 bis 1.11    Kälberställe mit insgesamt 180 Tierplätzen für Kälber

BE 1.12    Jungrinderstall mit 130 Tierplätzen

BE 1.13    Jungrinderstall mit 60 Tierplätzen

BE 1.14    Jungrinderstall mit 60 Tierplätzen

BE 1.16    Milchviehstall mit 676 Tierplätzen; BE 1.16a Verbindergang (überdacht)

BE 1.17    Jungrinderstall mit 818 Tierplätzen; BE 1.17a Verbindergang (nicht überdacht)

BE 2.1   Melkhaus; BE 2.2 Melkhaus (2 x 24 Side by side-Melkstand)

BE 3      Festmistlager

BE 4 Lagerbehälter für Wirtschaftsdünger

BE 4.1   Güllevorgrube/ -lagune (Vnetto = ca. 912 m³, Vbrutto = ca. 1.000 m³)

BE 4.2   Gärrestbehälter (Vnetto = ca. 1.870 m³, Vbrutto = ca. 2.000 m³), offen

BE 4.3   Gärrestbehälter (Vnetto = ca. 1.870 m³, Vbrutto = ca. 2.000 m³), offen

BE 4.4   Gärrestbehälter (Vnetto = ca. 3.700 m³, Vbrutto = ca. 3.800 m³), offen

BE 4.5   Vorgrube für Gülle

BE 4.6   Jauchebehälter

BE 4.7   Gärrestbehälter (Vnetto = ca. 6.778 m³, Vbrutto = ca. 6.951 m³) mit einem gasdichten Tragluftdach (Speichervermögen 1.688 m³)

BE 4.8   Gärrestbehälter (Vnetto = ca. 6.778 m³, Vbrutto = ca. 6.951 m³) mit einem gasdichten Tragluftdach (Speichervermögen 1.688 m³)

BE 4.9   Separationsfläche für 3 Separatoren

BE 4.10 Vorgrube für Gülle

BE 5 Siloanlagen  

BE 5.1 und BE 5.2 Fahrsiloanlagen; BE 5.3 Kraftfuttersilos 

BE 6 Lagerhallen

BE 6.1   Lagerhalle, BE 6.2 Technik-/Lagerhalle, BE 6.3 Lagerhalle

BE 7       Sozialgebäude

BE 8      biologische Kleinkläranlage

BE 9      Löschwassergrube

BE 10 Biogasanlage

BE 10.1    Fermenter (Vnetto = ca. 2.740 m³, Vbrutto = ca. 3.000 m³) mit einem gasdichten Foliendach und integrierten Niederdruckgasspeicher (Speichervermögen von 1.558 m³)

BE 10.2    Nachgärer (Vnetto = ca. 2.740 m³, Vbrutto = ca. 3.000 m³) mit einem gasdichten Foliendach und integrierten Niederdruckgasspeicher (Speichervermögen von 1.558 m³)

BE 10.3    Gärrestbehälter (Vnetto = ca. 2.740 m³, Vbrutto = ca. 3.000 m³) mit einem gasdichten Foliendach und integrierten Niederdruckgasspeicher (Speichervermögen 1.558 m³)

BE 10.4    Feststoffeintrag/-dosierer

BE 10.5    BHKW (Gas-Otto-Motor, agrogen Typ BGA 222, 430 kWel, 1.026 kWFWL) im Container

BE 10.6    BHKW (Gas-Otto-Motor, Typ BGA252/530, 530 kWel, 1.329 kWFWL) im Container

Weitere Anlagenteile der Biogasanlage: eine Notfackel, eine Trafostation, eine Gasaufbereitung (Entschwefelung, Trocknung), zwei Rohrwärmetauscher (Kocher 5-2 von agriKomp)

BE 11 Ver- und Entsorgung

BE 11.1    Tankstelle – Dieseltank (10.000 l), BE 11.2 Brunnen, BE 11.3 Kadavercontainer

Die zukünftig eingesetzte Inputmenge in der Biogasanlage erhöht sich auf 42.500 t/a und setzt sich wie folgt zusammen:  

38.400 t/a Rindergülle

2.500 t/a Rindermist

1.600 t/a nachwachsende Rohstoffe (Mais, Grassilage, Getreide, GPS, Zuckerrüben)

42.500 t/a (~116,4 t/d)

Die Inputstoffe stammen ausschließlich aus der Milchviehanlage (Rindergülle, Rindermist) und die nachwachsenden Rohstoffe von den eigenen landwirtschaftlichen Nutzflächen der Milchhof Neuensund GmbH.

Die Ausbringung des in der Biogasanlage anfallenden Gärrestes erfolgt auf den eigenen landwirtschaftlich genutzten Flächen der Milchhof Neuensund GmbH. Eine Teilmenge des flüssigen Gärrestes wird separiert (der Festanteil wird als Einstreu in den Liegeboxen genutzt).

Daneben wurden mit landwirtschaftlichen Betrieben Verträge zur Abnahme von Rindergülle, Rindermist und Gärrest geschlossen.

   

         

Abnahmebetrieb

Düngerart und -menge

1.

 

 

5.600 m³ Rindergülle

2.

 

 

6.500 m³ Rindergülle

3.

 

 

1.500 bis 6.000 t

Rindermist

4.

 

 

10.000 m³ Gärrest

 Das Verfahren (Vergärung/Gasgewinnung) in der Biogasanlage bleibt unverändert (entsprechend ÄG 021/11 vom 14.06.2011) bei einem quasi-kontinuierlichen Nassfermentationsverfahren (einstufig). Die Gärraumtemperatur beträgt 35 - 42°C (mesophil).

Die Teilgenehmigungen wurden jeweils unter Bedingungen und Auflagen erteilt. 

Für die Bescheide gilt jeweils folgende

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg erhoben werden.

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe durch den Antragsteller (Genehmigungsinhaber) ohne die Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 Abs.1 S.2 VwGO i. V. m. § 13a Nr.1 des Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsstrukturgesetzes M-V Klage beim Verwaltungsgericht Greifswald, Domstraße 7, 17489 Greifswald erhoben werden.

Gegen die Kostenentscheidung allein kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg erhoben werden.

Hinweis auf BVT-Merkblatt

Ein BVT-Merkblatt (Best available technique reference dokument - BREF) für Biogasanlagen liegt bisher nicht vor.

Auslegung des Bescheids

Eine Ausfertigung der Bescheide mit den getroffenen Nebenbestimmungen einschließlich der jeweiligen Begründung liegt in der Zeit vom 21.07.2020 bis einschließlich 03.08.2020

 - im Internet unter www.stalu-mv.de/ms

 -    beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (STALU MS), Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft, Helmut-Just-Straße 4 (3.OG), 17036 Neubrandenburg

Hinweis: Aufgrund der Corona-Pandemie werden Maßnahmen zum Infektionsschutz getroffen. Deshalb kann der sonst gewohnte, ungehinderte Zugang zu den Unterlagen im StALU MS im genannten Zeitraum nicht gewährt werden. Aus diesem Grund ist eine Terminvereinbarung (Tel. 0395-38069525) zwingend erforderlich.

 

  • und zusätzlich im Bauamt der Stadt Strasburg (Uckermark), Schulstraße 1, 17335 Strasburg während folgender Zeiten:

         Dienstag:      08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr

         Donnerstag:  08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

         Freitag:         08:00 - 12:00 Uhr

zur Einsichtnahme aus.

Gemäß § 10 (8) BImSchG gelten die Bescheide mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

Die Bescheide und ihre Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg (poststelle@stalums.mv-regierung.de) angefordert werden.

 gez. Dr. Liesette Wischer

Abteilung 5, Dezernat 52