Radioaktivität und Strahlenschutz
Kernkraftwerke und kerntechnische Anlagen unterliegen ab ihrer Errichtung, während des Betriebs und für den Zeitraum der Stilllegung einer kontinuierlichen staatlichen Aufsicht gemäß dem Atomgesetz und zugehöriger Verordnungen. In Lubmin/ Rubenow befindet sich ein ehemaliges Kernkraftwerk sowie das Zwischenlager Nord, das sich in ein Abfall- und ein Transportbehälterlager gliedert.
Die Arbeitsgruppe Zwischenlager Nord und Strahlenschutz (AG ZLN) ist Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde in Bezug auf die Stilllegung/ den Abbau des Kernkraftwerkes Lubmin und das Abfalllager; zudem führt sie die Aufsicht über das Transportbehälterlager. Einen Schwerpunkt ihrer Tätigkeit bildet die Entsorgung der beim Rückbau anfallenden Stoffe; darüber hinaus ist sie für die Überwachung der Umweltradioaktivität nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz und für die Landessammelstelle zur Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle zuständig.
Die AG ZLN übt die Fachaufsicht über die Landesanstalt für Personendosimetrie und Strahlenschutzausbildung (LPS M-V, Berlin) und die Abteilung Strahlenschutz des Landesamtes für Umwelt und Geologie (LUNG M-V, Güstrow) aus. Sie vertritt Mecklenburg-Vorpommern im Länderausschuss für Atomkernenergie (Hauptausschuss).