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Umweltinformationssystem Mecklenburg-Vorpommern




Abfall (14 Informationen von 6 Anbietern)

ABFALLENTSORGUNG

Siedlungs- und Sonderabfallentsorgung

Umfassende Kenntnisse über das Abfallaufkommen sowie deren Verbleib sind Basis für die Ermittlung von Abfallschwerpunkten sowie Entsorgungs- und Verwertungsdefiziten. Sie bilden die Grundlage für die Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplanes M-V.

Abfallwirtschaftsplan Mecklenburg-Vorpommern

Abfallwirtschaftsplan Mecklenburg-Vorpommern (AWP M-V) vom 15. April 2008

Gemäß § 29 Abs.10 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz hat das Land Mecklenburg-Vorpommern den AWP MV vom 17. September 2002 fortgeschrieben.

Die Abfallwirtschaftspläne der Länder haben neben den Zielen der Abfallvermeidung und -verwertung eine aktuelle Abfallmengenbilanz sowie eine Abfallmengenprogno-se zu enthalten. Weiterhin sind die zur Inlandsbeseitigung zugelassenen und die erforderlichen Abfallbeseitigungsanlagen darzustellen.

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Anbieter: Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus

Thema: Abfallwirtschaft

ANERKENNUNGEN

Entsorgungsfachbetriebe / Entsorgergemeinschaft

Entsorgungsfachbetrieb ist, wer das Gütezeichen einer anerkannten Entsorgergemeinschaft erworben hat oder von einer Technischen Über­wachungsorganisation vertraglich geregelt eine Überprüfung mit positivem Ergebnis bestanden hat.

Damit hat die Wirtschaft die Möglichkeit der weitestgehenden Eigenkontrolle über ihr ordnungsgemäßes Handeln erhalten.

Baggergut

Baggergut

Zur Untersuchung der Eignung von Baggergut in der Landwirtschaft wurden durch die Universität Rostock zwei längerfristige Praxisversuche angelegt. Sie sollten die Wirksamkeit des Baggerguteinsatzes für die landwirtschaftliche Verwertung großtechnisch erproben.

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Anbieter: Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus

Thema: Abfallwirtschaft

Erlasse und Handlungsempfehlungen

Geltende Erlasse und Handlungsempfehlungen aus dem Bereich Abfallwirtschaft

Förderprogramme

Die Förderstrategie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz orientiert sich an den zentralen Herausforderungen einer demografischen Entwicklung, welche durch fortgesetzte Abwanderung vor allem junger, gut ausgebildeter Menschen und damit verbundener Schwächung der ländlichen Wirtschaftsstruktur gekennzeichnet ist.

Gesicherte und rekultivierte Deponie Mirow-Schildkamp als Landschaftsbauwerk

Vom August 2005 bis zum Juli 2006 wurde durch die gemeinsamen Aktivitäten der Stadt Mirow, der Bundesagentur für Arbeit (ARGE Mecklenburg–Strelitz) und des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (StALU Mecklenburgische Seenplatte) Dienststelle Neubrandenburg die ehemalige Hausmülldeponie Mirow- Schildkamp gesichert und rekultiviert.

Von 1975 bis zum Jahre 1990 lagerten die Bürger und Unternehmen der Stadt Mirow und der Umgebung ihre Siedlungsabfälle auf der Hausmülldeponie Mirow- Schildkamp ab. Der Standort befindet sich am südlichen Rand der Stadt Mirow in einer exponierten Lage in unmittelbarer Nähe zu Wohnbebauungen, Kleingartenanlagen sowie zum Müritz-Havel-Kanal.

Informationen

Berichte / Hinweise

Neue Veröffentlichungen, aktuelle Entsorgerhinweise sowie Informationen für den Verwaltungsvollzug.



Information zum Umgang mit gebrauchten Bahnschwellen

Alte Bahnschwellen aus Holz werden wegen ihres rustikalen Aussehens, aber vor allem wegen ihrer nahezu unbegrenzten Haltbarkeit z.T. auch heute noch als ein ideales Baumaterial z. B. für die Gartengestaltung, als Umzäunung oder Bodenbelag geschätzt.

Die Schwellen wurden seinerzeit zum Schutz vor Verrottung und Schädlingsbefall mit teerölhaltigen Holzschutzmitteln behandelt, die das Holz sehr witterungsbeständig und haltbar machen. Besonders bei unmittelbarem Hautkontakt stellen derart behandelte Hölzer jedoch eine Gefahr für die Gesundheit dar. Teeröle, besonders das darin enthaltene Benzo(a)pyren, gelten als krebserregend. Bei Erwärmung, z.B. durch Sonneneinstrahlung, werden die Teerölbestandteile flüssiger und können als klebrig-zähe Masse „ausschwitzen“ und zu Geruchsbelästigungen führen. Empfindliche Personen können auf Teeröl mit Hautreizungen und Atembeschwerden reagieren. Aber auch bei sehr alten Bahnschwellen, die äußerlich keine Teerölanhaftungen zeigen, kann das gefährliche Benzo(a)pyren noch nachgewiesen werden.

Landwirtschaftliche Bioabfallverwertung – Bioabfallverordnung

Information und Fachberatung von Landwirten, Kompost- und Biogasanlagenbetreibern sowie Behörden zu Anwendungs- und Behandlungsvorgaben bei der Bioabfallverwertung

Landwirtschaftliche Klärschlammverwertung – Klärschlammverordnung

Information und Fachberatung von Landwirten, Kläranlagenbetreiber, beauftragten Dritten und Behörden u.a. zu Anwendungs- und Nachweispflichten bei der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung.

Neue Ablagerungsbereiche auf der Deponie Ihlenberg
Deponie Ihlenberg (Foto: StALU Westmecklenburg, Dienststelle Schwerin)

Ein besonderer Arbeitsschwerpunkt der Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft des ehemaligen StAUN Schwerin (jetzt: StALU Westmecklenburg) ist die Deponie Ihlenberg. Seit Juni 2005 dürfen auf Deponien keine unbehandelten Siedlungsabfälle mehr abgelagert werden. In Verbindung mit diesem "magischen" Datum erfolgte die Schließung des Deponie-Altteiles und die Errichtung eines Abfallzwischenlagers auf einem neu hergerichteten Deponieabschnitt.

Im Herbst 2004 wurde auf der Deponie Ihlenberg begonnen, die neuen Ablagerungsbereiche zu erschließen. Im südlichen Bereich der Deponie Ihlenberg stehen dafür ca. 85 Hektar genehmigte Deponiefläche zur Verfügung. Mittels schwerer Technik wurde die künftige Deponiebasis in einer ca. 6 ha großen Teilfläche freigelegt.

Anbieter: Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (WM)

Thema: Abfall- und Kreislaufwirtschaft

Rücknahmepflichten

Produktverantwortung / Rücknahmepflichten

Durch Rücknahmepflichten sollen Materialströme in den Produktionsprozess zurückgeleitet werden. Auf diese Weise sollen das Abfallaufkommen gemindert, der Rohstoffverbrauch gedrosselt und ein erster Schritt in die Kreislaufwirtschaft getan werden. Rücknahmepflichten sind zugleich Kernelement der Produktverantwortung.

Verwertung von Abfällen

Verwertung von Abfällen

Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen - Technische Regeln

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG, 7C 26.03) zur Schadlosigkeit der Verwertung bei der Verfüllung von Bodenaushub hat erklärt, dass die bisher geltende Mitteilung der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) 20 "Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen - Technische Regeln", dem geltenden Bodenschutzrecht nicht mehr gerecht wird. Aus diesem Grund lässt die Umweltministerkonferenz die entsprechende Verordnung derzeit überarbeiten. Bisher wurde der Allgemeine Teil I zur Veröffentlichung freigegeben. Der Abschnitt "Boden" im Teil II sowie "Probenahme und Analytik" (Teil III) sind überarbeitet, wurden von der Umweltministerkonferenz jedoch nur zur Kenntnis genommen.

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Anbieter: Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus

Thema: Abfallwirtschaft


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