Genehmigung für 2 Windkraftanlagen am Standort Santow/Grevesmühlen
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 21a Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) in Verbindung mit § 10 Abs. 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 27. November 2019
Die WIND-projekt Ingenieur- und Projektentwicklungsgesellschaft mbH (Sitz: Seestraße 71a 18211 Börgerende) erhielt mit Datum vom 11. Januar 2019 die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windkraftanlagen am Standort 23936 Santow (Gez.: 01/19).
Gemäß § 21a Abs. 1 Satz 1 der 9. BImSchV wurde die öffentliche Bekanntmachung des Genehmigungsbescheids beantragt.
Der verfügende Teil des Genehmigungsbescheids hat folgenden Wortlaut:
Auf der Grundlage der §§ 4, 6 und 19 BImSchG i.V.m. Ziffer 1.6.2V des Anhangs zur 4. BImSchV wird auf Antrag der WIND-projekt Ingenieur- und Projektentwicklungsgesellschaft mbH, Seestraße 71a, 18211 Börgerende vom 11. September 2017, unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhenden Ansprüche Dritter, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von 2 WKA erteilt.
Die Genehmigung erstreckt sich auf die Errichtung und den Betrieb von einer WKA des Typs Nordex N149 mit 125 m Nabenhöhe, 149,1 m Rotordurchmesser, einer Gesamthöhe von 199,6 m und einer Nennleistung von 4,5 MW (WKA 1) sowie einer WKA des Typs Nordex N149 mit 164 m Nabenhöhe, 149,1 m Rotordurchmesser, einer Gesamthöhe von 238,6 m und einer Nennleistung von 4,5 MW (WKA 2) an nachfolgend genannten Standorten:
23936 Santow, Gemarkung Santow |
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mit den Standortkoordinaten1 |
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Bezeichnung |
Flur |
Flurstück |
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Rechtswert |
Hochwert |
WKA 1 |
1 |
40/2 |
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33248423 |
5978045 |
WKA 2 |
1 |
58/3 |
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33248736 |
5978289 |
Die Genehmigung wurde mit Nebenbestimmungen verbunden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, erhoben werden.
Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Begründung wird gemäß § 10 Abs. 8 Satz 3 BImSchG nach der Bekanntmachung für zwei Wochen zur Einsichtnahme ausgelegt. Darüber hinaus liegt der Widerspruchsbescheid, der auch an die Genehmigungsinhaberin erging, mit der Genehmigung aus.
Die Auslegung erfolgt vom 10. Dezember 2019 bis einschließlich 23. Dezember 2019
im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft (1. OG), Bleicherufer 13,
19053 Schwerin:
Montag bis Donnerstag: 7:30 - 16:30 Uhr
Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr