Wesentliche Änderung der Junghennenanlage Blankensee - Absage Erörterungstermin
Amtliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit § 12 Abs. 1 der 9. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV)
Für das Vorhaben der Junghennenaufzucht Büchlerhausen GmbH & Co. KG, Am Trockenwerk 5, 17237 Blankensee, für die wesentliche Änderung ihrer genehmigten Anlage zur Aufzucht von Junghennen am Standort 17237 Blankensee, Gemarkung Blankensee, Flur 25, Flurstücke 10 und 11/1, Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte nach Auslegung des Antrags und Ablauf der Einwendungsfrist im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach § 16 BImSchG bekannt:
Der mit der öffentlichen Bekanntmachung vom 18.10.2018, bekanntgegeben im Amtlichen Anzeiger Nr. 45 vom 05.11.2018, für das o. g. Genehmigungsverfahren anberaumte Erörterungstermin am 06.03.2019 entfällt gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der 9. BImSchV ersatzlos.
Es wurden keine erörterungsfähigen oder erörterungsbedürftigen Einwendungen zum Vorhaben erhoben.
Diese Entscheidung ist gemäß § 44a Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) nicht isoliert anfechtbar. Sie stellt keine Absichtserklärung der Genehmigungsbehörde über den Ausgang des Genehmigungsverfahrens im Sinne von § 38 des Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesverwaltungs-verfahrensgesetz - VwVfG M-V) dar.
Über den Ausgang des Genehmigungsverfahrens wird nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entschieden.